Konditionen und Voraussetzungen

Konditionen

  • Die Aufnahme in die Tonkünstler‐Akademie erfolgt in der Regel zum 15. September, gegebenenfalls auch während der Konzertsaison.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt bis zu zwei Jahre, wobei das erste halbe Jahr als Probezeit gilt.
    Bei Antritt einer fixen Orchesterstelle endet die Ausbildung vorzeitig. Die Ausbildungszeit kann in Ausnahmefällen auf drei Jahre ausgedehnt werden.
  • Die Akademistinnen und Akademisten erhalten ein Gehalt in Höhe von rund 1.000 Euro brutto monatlich. Das Gehalt wird jährlich valorisiert.
  • Die Akademistinnen und Akademisten sind verpflichtet, durchschnittlich 15 Dienste pro Monat zu spielen. Diese schließen die Mitwirkung an Proben, Konzerten, Opern‐, Ballett‐ und Tanzproduktionen ein.
  • Über die aktive Teilnahme am Orchestermusizieren hinaus stehen den jungen Musikerinnen und Musikern die Türen zu allen Proben, Vorstellungen und Konzerten des Tonkünstler‐Orchesters offen.
  • Die Akademistinnen und Akademisten sind verpflichtet, in vier Kammermusik‐Konzerten mitzuwirken.
  • Die Auswahl der Akademistinnen und Akademisten zur Aufnahme in die Tonkünstler-Akademie erfolgt durch ein ordentliches Probespiel.
  • Alle Akademistinnen und Akademisten erhalten die NÖKU‐Card, mit der sie die inhaltliche Vielfalt der NÖKU-Gruppe kennenlernen können. Die NÖKU‐Card gestattet die kostenlose Nutzung fast aller Angebote der Gruppe. Somit haben die Akademistinnen und Akademisten der Tonkünstler-Akademie die Möglichkeit, die Konzerte in Grafenegg und im Festspielhaus St. Pölten zu besuchen und das Gesamtangebot der Museen und Theaterveranstaltungen innerhalb der NÖKU-Gruppe zu erleben.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor)
  • Höchstalter bei Eintritt in die Akademie: 27 Jahre (im Ausnahmefall älter)
  • Die Ausschreibung ist örtlich nicht eingeschränkt.
  • Bewerberinnen und Bewerber unter 20 Jahren werden gebeten, ein Empfehlungsschreiben ihrer Lehrerin oder ihres Lehrers oder eines Orchestermitglieds vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass sie sich in der letzten Phase ihrer Berufsvorbereitung befinden.

Im Falle einer Aufnahme in die Tonkünstler‐Akademie besteht Residenzpflicht in räumlicher Nähe zu den Probenorten des Orchesters.

Mein Besuch

0 Einträge Eintrag

Voraussichtliche Besuchszeit

Liste senden